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Aktuelles

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27.12.2023

Information bezüglich des E-Rezeptes/E-AU

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

ab dem 01.01.2024 werden E-Rezepte in unserer Praxis zum Standard.

Sofern möglich stellen wir Rezepte daher als sogenanntes E-Rezept aus.

Um ein E-Rezept oder eine E-AU (elektronische Arbeitsunfähigkeit) ausstellen zu können, benötigen wir ihre Versichertenkarte. Sobald uns diese vorliegt und einmal im Quartal eingelesen wurde, können wir Ihnen das E-Rezept oder die E-AU ausstellen.

Es stehen Ihnen drei Möglichkeiten zum einlösen des E-Rezeptes zur Verfügung:

1. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Dazu müssen Sie lediglich die eigene Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen lassen. Die Apotheke kann dann auf die Rezeptinformationen zugreifen und die Medikamente ausgeben.

2. Mit dem Ausdruck des QR Codes. Zum Einlösen müssen Sie nur den ausgedruckten QR-Code in der Apotheke einscannen lassen. Den Ausdruck des QR Codes erhalten Sie von uns, in der Praxis.

3. Mit der E-Rezept App. Mit der E-Rezept-App der gematik können Sie ihre E-Rezepte einsehen. Zum Einlösen müssen sie nur den QR-Code, der in der App angezeigt wird, in der Apotheke einscannen. Oder sie bestellen das E-Rezept direkt in der App bei ihrer Wunsch-Apotheke.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Praxisteam gerne zur Verfügung!

Ihr Team der Hausarztpraxis Dr. med. Jürgen Philipp

 
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